MERCUR EXZELLENZ
Das Förderprogramm MERCUR EXZELLENZ wurde zum 31. Dezember 2021 eingestellt. Eine Antragsstellung ist in dieser Programmlinie nicht mehr möglich.
Programmsteckbrief
WAS?
- Auf- und Ausbau eines gemeinsamen Forschungsschwerpunktes (großformatige Verbundvorhaben, z. B. Exzellenzcluster)
- Personal- und Sachkosten
ANTRAGSTELLER*IN?
- die Rektorate der Universitäten der Universitätsallianz Ruhr
SUMME*?
- bis zu 2.000.000,- €
DAUER?
- maximal 5 Jahre
ANTRAGSTELLUNG?
- mind. 3 Monate vor der nächsten Beiratssitzung
WICHTIG!
- eine Kooperation von mindestens zwei Universitäten der Universitätsallianz Ruhr ist erforderlich
- ein Beratungsgespräch mit MERCUR muss vor Antragstellung geführt werden
* Finanzierung der Projektsumme: 60 % MERCUR, 40 % Universitäten
Projektantrag
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist es, die Etablierung gemeinsamer Forschungsschwerpunkte in der Universitätsallianz Ruhr zu unterstützen und auf diese Weise die Universitätsallianz Ruhr als exzellenten Forschungsstandort national und international noch sichtbarer zu machen. Im Fokus des Programms stehen vor allem Vorhaben, die den Nukleus bilden können für zukünftige großformatige Verbundvorhaben, wie z. B. die Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder.
Häufig gestellte Fragen
Ein wissenschaftliches Konsortium bestehend aus Wissenschaftler*innen von mindestens zwei Universitäten der Universitätsallianz, die zusammen einen gemeinsamen Forschungsschwerpunkt aufbauen wollen oder ein Exzellenzcluster-Antrag planen. Das Vorhaben muss dabei von den Rektoraten der beteiligten Universitäten vorgeschlagen werden. Die Ausschreibung ist für alle an den beteiligten Universitäten vertretenen Disziplinen offen.
Alle Maßnahmen, die dem Aufbau eines gemeinsamen Forschungsschwerpunktes dienen sowie die Antragsvorbereitung und Ausarbeitung für eine Clusterskizze im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder.
Es können sowohl Personalmittel als auch Sachmittel beantragt werden, um die Ausarbeitung des Antrags bestmöglich zu unterstützen.
Anträge können über die Rektorate jederzeit bei MERCUR eingereicht werden. Vor der Antragseinreichung findet ein obligatorisches Beratungsgespräch zwischen MERCUR und den das Vorhaben tragenden Wissenschaftler*innen statt. Der Antrag besteht aus einer 15- bis 20seitigen Projektbeschreibung, einem Finanzplan zu den geplanten Ausgaben sowie den tabellarischen Lebensläufen aller Antragsteller*innen. Dem Antrag liegt ein Anschreiben der Rektorate der beteiligten Universitäten bei, in dem sie das Vorhaben MERCUR zur Förderung vorschlagen.
Bitte beachten Sie auch unsere detaillierten Programmleitlinien und Förderrichtlinien. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle von MERCUR (till.hartwig@mercur-research.de).
Anträge
Anträge für MERCUR EXZELLENZ können von den Rektoraten jederzeit bei der MERCUR-Geschäftsstelle eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist einstufig.
Der Antrag umfasst vier Elemente:
– ein Anschreiben der Rektorate der beteiligten Universitäten der Universitätsallianz, in dem sie das Vorhaben MERCUR zur Förderung vorschlagen und eine Zusage zur Sicherung des 40%igen Eigenanteils geben.
– eine Projektbeschreibung, die detailliert beschreibt, wie das Forschungsvorhaben in der beantragten Laufzeit zu einem national und international führenden Forschungsschwerpunkt ausgebaut werden kann, und welche Schritte unternommen werden sollen, um z. B. eine Exzellenzclusterantrag zu realisieren.
– einen Finanz- und Kostenplan, in dem die Kosten für das geplante Vorhaben dargestellt und nach Kostenarten (Personal-, Sachausgaben) aufgeschlüsselt und begründet werden. Im Finanz- und Kostenplan werden die beantragten Kosten im 60:40-Verhältnis aufgeschlüsselt. Eine Vorlage erhalten Sie von der MERCUR-Geschäftsstelle
– die tabellarischen Lebensläufe aller Antragsteller*innen und am Vorhaben beteiligten Wissenschaftler*innen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle von MERCUR (till.hartwig@mercur-research.de).
Kontakt
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Projektdurchführung
FÖRDERVEREINBARUNG UND FÖRDERRICHTLINIEN
Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen MERCUR und dem/den jeweiligen Projektpartner/n*innen geschlossen wird, sowie aus unseren allgemeinen Förderrichtlinien.
ZAHLPLAN UND MITTELABRUF
MERCUR zahlt Fördermittel grundsätzlich in halbjährlichen Tranchen aus. Unmittelbar nach Abschluss einer Fördervereinbarung erstellt der/die Hauptantragsteller*in einen Zahlplan für den gesamten Förderzeitraum. Im Rahmen des Zahlplans überweist MERCUR Fördermittel nur auf ausdrückliche Anforderung. Jeder im Zahlplan angegebene einzelne Mittelbedarf ist daher jeweils vier Wochen im Voraus bei MERCUR anzufordern. Sofern vom vereinbarten Zahlplan abweichende Zahlungsbeträge oder -termine erforderlich werden, ist der Zahlplan anzupassen. Zur Erstellung des Zahlplans und des Mittelabrufs nutzen Sie bitte die Formulare von MERCUR. Nach Eingang der Fördermittel sind Sie angehalten, innerhalb von vier Wochen eine formale Zuwendungsbestätigung bei MERCUR einzureichen.
MITTELVERWENDUNG UND -NACHWEIS
Die Fördermittel von MERCUR können Sie entsprechend Ihres bewilligten Finanzplans verwenden. Maßgeblich für die korrekte Verwendung sind die Förderrichtlinien von MERCUR sowie die Leitlinien des Programms, in dem Sie eine Förderung erhalten haben. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle von MERCUR.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist gegenüber MERCUR nachzuweisen. Der/die Hauptantragsteller*in ist daher verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres einen zahlenmäßigen Zwischenverwendungsnachweis einzureichen, sofern das Projekt im Anschluss noch mehr als sechs Monate gefördert wird. Nach Ende des Förderzeitraums ist ein zahlenmäßiger Gesamtverwendungsnachweis einzureichen. Bitte nutzen Sie auch hier ausschließlich die Formulare von MERCUR und ergänzen als Einzelverwendungsnachweis die Kontoauszüge aus Ihrem Drittmittelkonto bzw. den Konten der beteiligten Antragsteller*innen.
INHALTLICHER BERICHT
Nach Projektende ist ein inhaltlicher Abschlussbericht über die durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse einzureichen. Soweit der Förderzeitraum insgesamt mindestens 48 Monate beträgt, ist ein inhaltlicher Zwischenbericht 24 Monate nach Projektbeginn einzureichen.
MERCUR behält es sich vor, die eingereichten Berichte zum Anlass für Informationsgespräche zum Projektstand zu nutzen. Nach Abschluss des geförderten Vorhabens lädt MERCUR die Vertreter*innen der ausführenden Einrichtung(en) obligatorisch zu einem Feedback-Gespräch ein.
FRISTEN UND FORMULARE
Die Frist für die Abgabe von Berichten und Verwendungsnachweisen beträgt jeweils zwei Monate.
Alle Formulare (Zahlplan, Mittelabruf, Verwendungsnachweis, inhaltlicher Bericht) sowie unsere Förderrichtlinien finden Sie als Download auf unserer Website.
Kontakt
Isabell Hilpert
Projektmanagerin
Finanzen und Kommunikation
Telefon: 0201-61 69 65-11
isabell.hilpert@mercur-research.de
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