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Mercur-Research | Mercur Kooperation

Mercur Kooperation

In der Förderlinie MERCUR Kooperation werden aktuell keine Anträge entgegengenommen.

Programmsteckbrief

WAS?

  • Anschub eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem Ziel langfristiger Zusammenarbeit
  • Personal- und Sachkosten

ANTRAGSTELLER*IN?

  • promovierte Wissenschaftler*innen der Universitäten der Universitätsallianz Ruhr

SUMME*?

  • bis zu 500.000,- €

DAUER?

  • maximal 2 Jahre

ANTRAGSTELLUNG?

  • Zunächst Einreichung einer Antragsskizze und dann (nach Aufforderung) eines Vollantrags

WICHTIG!

  • eine Kooperation von mindestens zwei Universitätsallianz Ruhr-Universitäten ist erforderlich

* Finanzierung der Projektsumme: 60 % MERCUR, 40 % Universitäten

Projektantrag

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist es, die Kooperationsbeziehungen innerhalb der Universitätsallianz Ruhr in der Forschung zu stärken. MERCUR möchte mit diesem Programm deshalb die Entstehung von Forschungsverbünden zwischen den Universitäten anregen.

Häufig gestellte Fragen

Promovierte Wissenschaftler*innen, die an den Universitäten Bochum, Dortmund und Duisburg-Essen beschäftigt sind. Wissenschaftler*innen von mindestens zwei Universitäten der Universitätsallianz müssen in das Vorhaben involviert sein. Die Ausschreibung ist für alle an den beteiligten Universitäten vertretenen Disziplinen offen.

Universitätsübergreifende Forschungsprojekte, die auf den Aufbau einer langfristigen Zusammenarbeit gerichtet sind. Ziele können die Etablierung tragfähiger Strukturen gemeinsamer Forschungsarbeit, eines gemeinsamen Forschungsschwerpunktes oder –netzwerkes oder auch die Vorbereitung eines drittmittelfinanzierten Verbundvorhabens sein.

Es können sowohl Personalmittel wie auch Sachmittel beantragt werden.

Sie reichen zunächst eine Antragsskizze bei MERCUR ein. Bitte beachten Sie dazu die Stichtage, die auf unserer Website bekannt gegeben werden. Bei positiver Evaluation der Skizze werden Sie zur Ausarbeitung eines Vollantrags aufgefordert. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Leitlinien.

Anträge

Für die Förderlinie MERCUR Kooperation werden pro Jahr zwei Antragsrunden durchgeführt. Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen (Antragsskizzen, Vollanträge). Das gesamte Antragsverfahren – vom Termin für die Antragseinreichung bis zur Bekanntgabe der Förderentscheidungen – nimmt ca. sechs Monate in Anspruch.

Der Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch der Antragsteller*innen mit MERCUR vorausgehen, in dem die Antragstellenden Hinweise zum Verfahren einholen und etwaige Fragen zu den Programmzielen geklärt werden können. Bitte kontaktieren Sie für ein solches Beratungsgespräch rechtzeitig im Zuge der Ausarbeitung Ihrer Antragsskizze MERCUR.

Die eingegangenen Skizzen werden von MERCUR und den Prorektoraten Forschung der UA Ruhr in gemeinsamer Beratung hinsichtlich ihrer strategischen Relevanz für die UA Ruhr bewertet. Auf Basis der strategischen Bewertung lädt MERCUR Antragsteller*innen, deren Vorhaben positiv evaluiert wurden, zur Einreichung eines Vollantrages ein. Bis zur Antragseinreichung wird an den beteiligten Universitäten die Form der 40%igen Eigenbeteiligung geregelt und dies mit der Einreichung des Vollantrags nachgewiesen.

Nach dieser Prüfung werden unabhängige Fachgutachten zu den eingegangenen Vollanträgen eingeholt. Die endgültige Förderentscheidung trifft der Wissenschaftliche Beirat von MERCUR auf der Grundlage der eingeholten Fachgutachten. Der Wissenschaftliche Beirat von MERCUR setzt sich aus renommierten Wissenschaftlern*innen verschiedener Disziplinen zusammen, die keine direkte Verbindung zu den UA Ruhr-Universitäten haben und damit eine unabhängige, wissenschaftsgeleitete und qualitätsorientierte Entscheidungsfindung garantieren.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Antragsteller*innen werden gebeten, für die Skizze das MERCUR-Skizzenformular auf unserer Website zu nutzen und mitsamt den oben genannten Anlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle von MERCUR zu senden (till.hartwig@mercur-research.de).

Kontakt

Till Hartwig

Koordinator Förderprogramme

Telefon: 0201-61 69 65-13
till.hartwig@mercur-research.de
 

Projektdurchführung

FÖRDERVEREINBARUNG UND FÖRDERRICHTLINIEN

Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen MERCUR und dem/den jeweiligen Projektpartner/n*innen geschlossen wird, sowie aus unseren allgemeinen Förderrichtlinien.

ZAHLPLAN UND MITTELABRUF

MERCUR zahlt Fördermittel grundsätzlich in halbjährlichen Tranchen aus. Unmittelbar nach Abschluss einer Fördervereinbarung erstellt der/die Hauptantragsteller*in einen Zahlplan für den gesamten Förderzeitraum. Im Rahmen des Zahlplans überweist MERCUR Fördermittel nur auf ausdrückliche Anforderung. Jeder im Zahlplan angegebene einzelne Mittelbedarf ist daher jeweils vier Wochen im Voraus bei MERCUR anzufordern. Sofern vom vereinbarten Zahlplan abweichende Zahlungsbeträge oder -termine erforderlich werden, ist der Zahlplan anzupassen. Zur Erstellung des Zahlplans und des Mittelabrufs nutzen Sie bitte die Formulare von MERCUR. Nach Eingang der Fördermittel sind Sie angehalten, innerhalb von vier Wochen eine formale Zuwendungsbestätigung bei MERCUR einzureichen.

MITTELVERWENDUNG UND -NACHWEIS

Die Fördermittel von MERCUR können Sie entsprechend Ihres bewilligten Finanzplans verwenden. Maßgeblich für die korrekte Verwendung sind die Förderrichtlinien von MERCUR sowie die Leitlinien des Programms, in dem Sie eine Förderung erhalten haben. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle von MERCUR.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist gegenüber MERCUR nachzuweisen. Der/die Hauptantragsteller*in  ist daher verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres einen zahlenmäßigen Zwischenverwendungsnachweis einzureichen, sofern das Projekt im Anschluss noch mehr als sechs Monate gefördert wird. Nach Ende des Förderzeitraums ist ein zahlenmäßiger Gesamtverwendungsnachweis einzureichen. Bitte nutzen Sie auch hier ausschließlich die Formulare von MERCUR und ergänzen als Einzelverwendungsnachweis die Kontoauszüge aus Ihrem Drittmittelkonto bzw. den Konten der beteiligten Antragsteller*innen.

INHALTLICHER BERICHT

Nach Projektende ist ein inhaltlicher Abschlussbericht über die durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse einzureichen. Soweit der Förderzeitraum insgesamt mindestens 48 Monate beträgt, ist ein inhaltlicher Zwischenbericht 24 Monate nach Projektbeginn einzureichen. MERCUR behält es sich vor, die eingereichten Berichte zum Anlass für Informationsgespräche zum Projektstand zu nutzen. Nach Abschluss des geförderten Vorhabens lädt MERCUR die Vertreter*innen der ausführenden Einrichtung(en) obligatorisch zu einem Feedback-Gespräch ein.

FRISTEN UND FORMULARE

Die Frist für die Abgabe von Berichten und Verwendungsnachweisen beträgt jeweils zwei Monate.

Alle Formulare (Zahlplan, Mittelabruf, Verwendungsnachweis, Inhaltlicher Bericht) sowie unsere Förderrichtlinien finden Sie als Download auf unserer Website.

Kontakt

Isabell Hilpert 

Projektmanagerin
Finanzen und Kommunikation

Telefon: 0201-61 69 65-11
isabell.hilpert@mercur-research.de

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