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Mercur-Research | Mercur Innovation

MERCUR Innovation

In der Förderlinie MERCUR Innovation werden aktuell keine Anträge entgegengenommen.

Programmsteckbrief

WAS?

  • Projekte zur Weiterentwicklung des Universitätsverbunds außerhalb von Verbundvorhaben in der Forschung
  • Personal- und Sachkosten

ANSTRAGSTELLER*IN?

  • die Rektorate der Universitäten der Universitätsallianz Ruhr

SUMME*?

  • keine Vorgaben

DAUER?

  • keine Vorgaben

ANTRAGSTELLUNG?

  • mind. 3 Monate vor Beiratssitzung

WICHTIG!

  • eine Kooperation von mindestens zwei Universitäten der Universitätsallianz Ruhr ist erforderlich

* Finanzierung der Projektsumme: 60 % MERCUR, 40 % Universitäten

Projektantrag

Ziel des Programms

Ziel des Programms ist es, neue und innovative Projekte in der Universitätsallianz zu unterstützen, die die Weiterentwicklung des Universitätsverbunds in seinen vielfältigen Leistungsdimensionen vorantreiben. Das Programm zielt ausdrücklich nicht auf die Etablierung gemeinsamer Forschungsschwerpunkte oder die Unterstützung von Forschungsverbundvorhaben und ist offen für Vorhaben z. B. aus den Bereichen Internationalisierung, Kommunikation, Lehre, Verwaltung, Third Mission und Transfer.

Häufig gestellte Fragen

Ein Konsortium, bestehend aus Angehörigen von mindestens zwei Universitäten der Universitätsallianz, die an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt sind. Bitte beachten Sie, dass das Vorhaben von den Rektoraten der beteiligten Universitäten vorgeschlagen und eingereicht werden muss. Die Ausschreibung ist thematisch offen für alle Projekte, die die Entwicklung des Universitätsverbundes vorantreibt und nicht im Rahmen der anderen Förderlinien unterstützt werden können.

Es können sowohl Personalmittel wie auch Sachmittel beantragt werden.

Anträge können über die Rektorate jederzeit bei MERCUR eingereicht werden. Vor der Antragseinreichung findet ein obligatorisches Beratungsgespräch zwischen MERCUR und den das Vorhaben tragenden Personen statt. Der Antrag besteht aus einer 10- bis 15seitigen Projektbeschreibung, einem Finanzplan zu den geplanten Ausgaben sowie den tabellarischen Lebensläufen aller an dem Vorhaben Beteiligten. Dem Antrag liegt ein Anschreiben der Rektorate der beteiligten Universitäten bei, in dem sie das Vorhaben MERCUR zur Förderung vorschlagen.

Bitte beachten Sie auch unsere detaillierten Programmleitlinien und Förderrichtlinien. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle von MERCUR (till.hartwig@mercur-research.de).

Anträge für MERCUR INNOVATION können von den Rektoraten jederzeit bei der MERCUR-Geschäftsstelle eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist einstufig.

Anträge

Der Antrag umfasst vier Elemente

– ein Anschreiben der Rektorate der beteiligten Universitäten der Universitätsallianz, in dem sie das Vorhaben MERCUR zur Förderung vorschlagen und eine Zusage zur Sicherung des 40%igen Eigenanteils geben.

– eine Projektbeschreibung, die das Ziel des Vorhabens und den Mehrwert für die Universitätsallianz insgesamt und die am Vorhaben beteiligten Universitäten insbesondere darlegt. Weiterhin sollte beschrieben werden, welche Schritte in welchem Zeitraum unternommen werden sollen, um das Projekt erfolgreich durchzuführen. Die Projektbeschreibung sollte auch eine Aussage dazu enthalten, wie das Projekt nach der Förderung durch MERCUR langfristig weitergeführt werden soll.

–  einen Finanz- und Kostenplan, in dem die Kosten für das geplante Vorhaben dargestellt und nach Kostenarten (Personal-, Sachausgaben) aufgeschlüsselt und begründet werden. Im Finanz- und Kostenplan werden die beantragten Kosten im 60:40-Verhältnis aufgeschlüsselt. Eine Vorlage erhalten Sie von der MERCUR-Geschäftsstelle

– die tabellarischen Lebensläufe aller am Vorhaben Beteiligten.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch. Bitte senden Sie alle Unterlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle von MERCUR (till.hartwig@mercur-research.de).

 

Kontakt

Till Hartwig

Koordinator Förderprogramme

Telefon: 0201-61 69 65-13
till.hartwig@mercur-research.de
 

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Projektdurchführung

FÖRDERVEREINBARUNG UND FÖRDERRICHTLINIEN

Die rechtliche Grundlage unserer Förderung besteht im Wesentlichen aus einer individuellen Fördervereinbarung, die zwischen MERCUR und dem/den jeweiligen Projektpartner/n*innen geschlossen wird, sowie aus unseren allgemeinen Förderrichtlinien.

ZAHLPLAN UND MITTELABRUF

MERCUR zahlt Fördermittel grundsätzlich in halbjährlichen Tranchen aus. Unmittelbar nach Abschluss einer Fördervereinbarung erstellt der/die Hauptantragsteller*in einen Zahlplan für den gesamten Förderzeitraum. Im Rahmen des Zahlplans überweist MERCUR Fördermittel nur auf ausdrückliche Anforderung. Jeder im Zahlplan angegebene einzelne Mittelbedarf ist daher jeweils vier Wochen im Voraus bei MERCUR anzufordern. Sofern vom vereinbarten Zahlplan abweichende Zahlungsbeträge oder -termine erforderlich werden, ist der Zahlplan anzupassen. Zur Erstellung des Zahlplans und des Mittelabrufs nutzen Sie bitte die Formulare von MERCUR. Nach Eingang der Fördermittel sind Sie angehalten, innerhalb von vier Wochen eine formale Zuwendungsbestätigung bei MERCUR einzureichen.

MITTELVERWENDUNG UND -NACHWEIS

Die Fördermittel von MERCUR können Sie entsprechend Ihres bewilligten Finanzplans verwenden. Maßgeblich für die korrekte Verwendung sind die Förderrichtlinien von MERCUR sowie die Leitlinien des Programms, in dem Sie eine Förderung erhalten haben. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle von MERCUR.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist gegenüber MERCUR nachzuweisen. Der/die Hauptantragsteller*in  ist daher verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres einen zahlenmäßigen Zwischenverwendungsnachweis einzureichen, sofern das Projekt im Anschluss noch mehr als sechs Monate gefördert wird. Nach Ende des Förderzeitraums ist ein zahlenmäßiger Gesamtverwendungsnachweis einzureichen. Bitte nutzen Sie auch hier ausschließlich die Formulare von MERCUR und ergänzen als Einzelverwendungsnachweis die Kontoauszüge aus Ihrem Drittmittelkonto bzw. den Konten der beteiligten Antragsteller*innen.

INHALTLICHER BERICHT

Nach Projektende ist ein inhaltlicher Abschlussbericht über die durchgeführten Arbeiten und deren Ergebnisse einzureichen. Soweit der Förderzeitraum insgesamt mindestens 48 Monate beträgt, ist ein inhaltlicher Zwischenbericht 24 Monate nach Projektbeginn einzureichen. MERCUR behält es sich vor, die eingereichten Berichte zum Anlass für Informationsgespräche zum Projektstand zu nutzen. Nach Abschluss des geförderten Vorhabens lädt MERCUR die Vertreter*innen der ausführenden Einrichtung(en) obligatorisch zu einem Feedback-Gespräch ein.

FRISTEN UND FORMULARE

Die Frist für die Abgabe von Berichten und Verwendungsnachweisen beträgt jeweils zwei Monate.

Alle Formulare (Zahlplan, Mittelabruf, Verwendungsnachweis, Inhaltlicher Bericht) sowie unsere Förderrichtlinien finden Sie als Download auf unserer Website.

Kontakt

Isabell Hilpert 

Projektmanagerin
Finanzen und Kommunikation

Telefon: 0201-61 69 65-11
isabell.hilpert@mercur-research.de

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