Entstehung neuer Normkomplexe für die Aufarbeitung von Makrokriminalität durch nationale Strafgerichte in Serbien und Bosnien und Herzegowina
Die Rechtsprechung der internationalen Strafgerichtshöfe entwickelte bestimmte Zurechnungsmechanismen für den Umgang mit von Staaten oder staatsähnlichen Organisationen verübten schwersten Völkerrechtsverbrechen. Diese waren notwendig, um die besonderen Charakteristika staatlich geförderter, kollektiv begangener Massengewalt hinreichend abzubilden. Die in den nationalen Strafrechtsordnungen für die Frage von Täterschaft und Teilnahme bei der normalen innerstaatlichen Kriminalität entwickelten Lösungen wurden der Natur dieser Kollektivgewalt nicht gerecht. Das Projekt basiert nun auf der Überlegung, dass die strafrechtliche Aufarbeitung von Makrokriminalität in den ehemals konfliktbetroffenen Staaten nur gelingen kann, wenn die nationalen Strafgerichte in Serbien und in Bosnien und Herzegowina bei der Aburteilung der kollektiv begangener Verbrechen diese neuen internationalen Zurechnungsmechanismen in irgendeiner Form zu eigen machen. Versuchen diese Staaten, Zurechnungsprinzipien des Völkergewohnheitsrechts unterhalb der Tatbestandsebene in die eigene Rechtsprechung mit einzubeziehen? Und wäre ein solches Vorgehen mit dem aus Art. 7 Abs. 1 EMRK fließenden Bestimmtheitsgebot vereinbar? Es sind Mechanismen aufzuzeigen, ob und wie das „Einpassen“ dieser Prinzipien in das nationale Strafrecht betrieben wird oder betrieben werden könnte.
Antragsteller
Ruhr-Universität Bochum: Prof. Dr. Sabine Swoboda (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht)
Förderlinie: Anschubförderung
Fördermittel: 35.500,00 Euro
Laufzeit 01.04.2015-30.04.2016
Ansprechpartner
Prof. Dr. Sabine Swoboda
Ruhr-Universität Bochum
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Telefon: 0234/32-25240
sabine.swoboda(at)rub(dot)de